Was ist die Seemannskasse?

Die Seemannskasse ist ein wichtiger Teil des sozialen Schutzes der Seeleute und ergänzt das deutsche Sozialversicherungssystem. 1974 von der See-Berufsgenossenschaft eingerichtet, ist die Seemannskasse im Zuge der sich durch die Organisationsreform in der gesetzlichen Unfallversicherung ergebenden Veränderungen seit dem 1. Januar 2009 an in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See integriert (§ 137a SGB VI).

Seeleute können bereits vor Erreichen der in der gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Altersgrenzen aus der Seefahrt ausscheiden. Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ein Überbrückungsgeld in Höhe der Regelaltersrente. Dieses wird solange gezahlt, bis ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine Vollrente wegen Alters nach den Vorschriften der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Damit trägt die Seemannskasse den speziellen Anforderungen und Bedingungen der Seeschifffahrt Rechnung, die sonst in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt würden.