Herzlich willkommen bei der Renten-Zusatzversicherung
Wer ist in der Renten-Zusatzversicherung der Knappschaft-Bahn-See [KBS] versichert?
Die Renten-Zusatzversicherung [ehem. Abteilung B- Betriebsrente] ist eine Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Voraussetzung für eine Versicherung in der Renten-Zusatzversicherung ist es, dass Ihr Arbeitgeber Beteiligter im Sinne der Satzung der Zusatzversorgung ist. Ihr Arbeitgeber prüft die Voraussetzungen für die Pflicht zur Versicherung und meldet Sie als Arbeitnehmer zur Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung an.
Bundesweites Beratungsangebot der Renten-Zusatzversicherung.
In dieser Broschüre ist kompakt und übersichtlich das bundesweite Beratungsangebot zur Renten-Zusatzversicherung (vormals Abt. B) für das 2. Halbjahr 2010 zusammengestellt.
Leistungsmitteilung nach § 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz (EStG) für das Kalenderjahr 2009
Am 26.02.2010 wurden von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Leistungsmitteilungen nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG für das Jahr 2009 versandt.