Deutsche Rentenversicherung

Energiepreispauschale

Angesichts der anhaltend hohen Preissteigerungen im Energiebereich hat die Bundesregierung beschlossen, dass Rentnerinnen und Rentner entlastet werden und eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto erhalten sollen.

Die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende ist keine Leistung der Rentenversicherung, sondern eine einmalige Geldleistung des Bundes, die in dessen Auftrag durch die Zahlstellen der Rentenversicherung ausgezahlt wird.

Der Überweisungstermin für die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende war der 7. Dezember 2022. In Ausnahmefällen, in denen die Auszahlung zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich war, war Überweisungstermin der 6. Januar 2023. Auf dem Kontoauszug ist als Verwendungszweck „Energiepreispauschale“ angegeben.

Wenn Sie die Energiepreispauschale bis zum 9. Januar 2023 nicht erhalten haben und Anspruch haben, konnten Sie die Auszahlung vom 9. Januar bis zum 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragen.

Die Anträge auf Energiepreispauschale werden mit Hochdruck sukzessive bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es zu längeren Bearbeitungszeiten kommt. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, wird Ihnen der Betrag mit dem Hinweis auf dem Kontoauszug „Energiepreispauschale“ überwiesen. Wenn Sie nicht anspruchsberechtigt sind, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Bitte sehen Sie daher von Rückfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand ab.

Anspruchsberechtigt sind

  • Personen, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben und einen Wohnsitz im Inland. Hierbei ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird.
  • Bezieherinnen und Bezieher vergleichbarer Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben und hier unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Beachten Sie: Soweit mehrere Renten bezogen werden (z.B. Altersrente und Witwenrente), wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt.

Fragen zur Energiepreispauschale

Weitere Infos zur Energiepreispauschale finden Sie in unserem Frage- und Antwort- Katalog

Persönlicher Kontakt

Allgemeine Fragen zur Energiepreispauschale beantworten

  • das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der Nummer 030 221 911 001 (Montag bis Donnerstag von 8 – 20 Uhr) sowie
  • das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter 0800 1000 480 80 (Montag bis Donnerstag von 8 – 16 Uhr und Freitag von 8 – 14 Uhr)
  • energiepreispauschale@kbs.de