Umlage U1 beträgt ab dem 1. Januar 2012 0,7 Prozent
- Datum
- 02.12.2011
Die gestiegenen Ausgaben machten es notwendig, dass die Umlage für das Umlageverfahren bei Krankheit (U1) ab dem 1. Januar 2012 geringfügig von 0,6 Prozent auf 0,7 Prozent erhöht werden muss. Die Umlage für das Umlageverfahren bei Mutterschaft (U2) beträgt unverändert 0,14 Prozent. Somit profitieren Sie auch im Jahr 2012 von unseren günstigen Umlagesätzen im bundesweiten Vergleich.
