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Herzlich willkommen bei der Renten-Zusatzversicherung

Knappschaft-Bahn-See



Wer ist in der Renten-Zusatzversicherung der Knappschaft-Bahn-See [KBS] versichert?

Die Renten-Zusatzversicherung [ehem. Abteilung B- Betriebsrente] ist eine Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Voraussetzung für eine Versicherung in der Renten-Zusatzversicherung ist es, dass Ihr Arbeitgeber Beteiligter im Sinne der Satzung der Zusatzversorgung ist. Ihr Arbeitgeber prüft die Voraussetzungen für die Pflicht zur Versicherung und meldet Sie als Arbeitnehmer zur Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung an.

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Leistungsmitteilung nach § 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz (EStG) für das Kalenderjahr 2011

Ab 20.01.2012 wurden von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Leistungsmitteilungen nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG für das Jahr 2011 versandt.

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Sprechtage ab dem 01.01.2012

Bundesweites Beratungsangebot der Renten-Zusatzversicherung.
Die Broschüre "Renten-Zusatzversicherung - Beratung/Orte/Termine wird es ab dem 01.01.2012 in der bisher bekannten Form nicht mehr geben.

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