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Geschichte der Bahnversicherungsanstalt
Historisches Foto der Bahnversicherungsanstalt 1 (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)Quelle: : Archiv Bahnversicherungsanstalt
Bereits im Jahre 1861, also 20 Jahre vor Einführung der gesetzlichen Invaliditäts- und Altersversicherung in Deutschland, hatten die Eisenbahnverwaltungen für Arbeiter auf dem Gebiet der Sozialversicherung sogenannte "Unterstützungskassen" geschaffen, die als Vorläufer der Bahnversicherungsanstalt anzusehen sind.
Die damaligen Kassen waren Einheitskassen, die dem Arbeiter Leistungen sowohl für den Fall der Krankheit als auch beim Eintritt des Alters oder der Invalidität gewährten. Selbst für eine Hinterbliebenenversorgung wurde gesorgt. Dies war für die damalige Zeit vorbildlich.
Die wesentlichen Strukturelemente, die unser heutiges Sozialversicherungssystem kennzeichnen, sind durch die alten Eisenbahner- Pensionskassen mit vorgeprägt worden. Die Bismark`sche Sozialversicherung, mit der die deutsche Sozialstaatlichkeit vor mehr als 100 Jahren eingeleitet wurde, konnte auf den Vorbildern der Sozialversicherungssysteme der Eisenbahner und der Bergleute aufbauen. Diese besondere Wegweiserfunktion der damaligen Eisenbahner- Pensionskassen spiegelt sich auch im Invaliditäts- und Alterssicherungsgesetz vom 22. Juni 1889 wider, in dem das Reich einer besonderen Kasseneinrichtung der Eisenbahnerpensionskassen in Preußen, Bayern, Sachsen und Baden zustimmte. Anlass hierzu war, dass diese Kassen höhere Leistungen gewährten als die gesetzlichen, ihre Verwaltung durch Vertreter der Eisenbahn und ihrer Arbeiter vorbildlich war und sie besonders die Hinterbliebenen versorgte, was in der gesetzlichen Rentenversicherung erst durch die Reichsversicherungsordnung mit Wirkung vom 01. Januar 1912 eingeführt wurde.
Insgesamt hatte das damalige Deutsche Reich über zehn Eisenbahnerpensionskassen, wobei die Eisenbahner-Pensionskassen in Bayern, Baden und Sachsen bereits seit 1891 aus zwei Abteilungen bestand: Die Abteilungen A führten in vollem Umfang die gesetzliche Invaliditäts- und Alterssicherung der Eisenbahnarbeiter durch, während die Abteilungen B die bisherigen zusätzlichen Rentenleistungen (wie z. B. Sterbegeld und Hinterbliebenenversorgung) erbrachte. Die Begrifflichkeiten „Abteilung A“ und „Abteilung B“ sind bis auf den heutigen Tag bei der Bahnversicherungsanstalt noch aktuell und weisen auf eine 114 Jahre alte Tradition der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge hin.
Verband der Reichsbahn-Arbeiterpensionskassen
Erst im Jahre 1922 schlossen sich die verbliebenen sieben Arbeiter-Pensionskassen und die vier Sonderanstalten, zum Verband der Reichsbahn-Arbeiterpensionskassen zusammen. Die Bemühungen des Verbandes lagen vor allem darin, die unterschiedlichen Satzungen anzugleichen und zu einer Satzung zusammenzuführen. Erst im Jahr 1926 gab es eine einheitliche Satzung für die Abteilungen B der sieben Eisenbahner-Pensionskassen und eine solche der Abteilungen A für die vier Sonderanstalten.
Reichsbahn-Versicherungsanstalt
Bereits 13 Jahre später, zum 01. Januar 1935, wurde eine einheitliche Organisation der gesetzlichen und der zusätzlichen Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung aller deutschen Eisenbahner erreicht. An diesem Tag trat an die Stelle der vier Sonderanstalten und den sieben Reichsbahn- Arbeiterpensionskassen, die Reichsbahn-Versicherungsanstalt.
Die Reichsbahn-Versicherungsanstalt gliederte sich in zwei Abteilungen, der Abteilung A für die gesetzliche Rentenversicherung und der Abteilung B für die Zusatzversorgung. Mit der Aufgliederung des Deutschen Reiches nach dem 08. Mai 1945 in Besatzungszonen hat auch die Reichsbahn-Versicherungsanstalt aufgehört zu bestehen. Das Deckungskapital, das vor allem im sowjetischen Sektor von Berlin in Form von Immobilien angelegt war, ging mit der Auflösung der Anstalt im Ostteil verloren. In der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin übernahm die Sozialversicherungskasse, die später als Sozialversicherung der DDR für alle Sozialversicherungszweige verantwortlich war, die gesetzliche soziale Versorgung der Eisenbahner. Die Verwaltungsstellen in den westlichen Besatzungszonen haben ihre Tätigkeit nach der Kapitulation des Deutschen Reiches getrennt voneinander fortgesetzt und sich erst später wieder zu einer Anstalt zusammen geschlossen.
Bundesbahn-Versicherungsanstalt
Mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde die Deutsche Reichsbahn im Jahre 1949 in Deutsche Bundesbahn (Artikel 87 des Grundgesetzes) umbenannt. Nach § 26 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 führte die Deutsche Bundesbahn für ihren Bereich durch die Bundesbahn-Versicherungsanstalt die gesetzliche Rentenversicherung (Abteilung A) sowie die Renten- Zusatzversicherung (Abteilung B) weiter. Die Bundesbahn- Versicherungsanstalt und ihre Rechtsvorgänger waren bis zum 31. Dezember 1991 ausschließlich für die Durchführung der Arbeiterrentenversicherung zuständig. In der Renten-Zusatzversicherung bestand schon immer eine Pflichtversicherung für alle Eisenbahner gleichermaßen; seien es Arbeiter oder Angestellte. Um eine einheitliche Betreuung aller Eisenbahner gerade beim komplexen Zusammenspiel zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und Renten-Zusatzversicherung (Gesamtversorgung) sicher zustellen, war es im Interesse der Versicherten nur folgerichtige, dass die Bundesbahn-Versicherungsanstalt ab dem 1. Januar 1992 auch die Angestelltenversicherung für die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte durchführen konnte.
Nach der Wiedervereinigung erstreckte sich die Zuständigkeit der Bundesbahn-Versicherungsanstalt auf die neuen Bundesländer. Insbesondere galt es, in Berlin und Cottbus zwei neue Bezirksleitungen aufzubauen, die die Betreuung der Arbeiter und Angestellten der Deutschen Reichsbahn in der gesetzlichen Rentenversicherung übernahmen.
