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Geschichte der Knappschaft

Bergbaugeschichte und Knappschaftsgeschichte stehen in engem Zusammenhang. Die früheste Urkunde über eine Bergbaubruderschaft ist die Goslarer Urkunde von 1260. Sie enthält eindeutig den Hinweis auf eine Sozialfürsorge für bedürftige Rammelsberger Bergleute, und dokumentiert somit die Entstehung des Knappschaftswesens.

Bei dieser Sozialfürsorge handelte es sich um die finanzielle Unterstützung von verarmten oder invaliden Bergleuten sowie von Hinterbliebenen.

Der Begriff "Knappschaft" wird erstmals in einer weiteren Urkunde aus dem Jahre 1426 im Zusammenhang mit dem im Erzgebirge gelegenen Freiberg erwähnt, bevor er im ausgehenden 15. Jahrhundert für die Belegschaft eines Bergbaureviers als Arbeits- und Solidargemeinschaft gebräuchlich wurde.

Die Neugründung von Annaberg 1496 und die Existenz einer Knappschaft bereits zwei Jahre später sind ein Beweis dafür, dass die Organisation der Bergleute mit dem Beginn des öffentlichen Lebens in einer Neusiedlung zusammenfiel.

Die Knappschaften waren für die Bergleute eine organisatorische Kraft, mit der sie gegen Rechtsübergriffe und wirtschaftliche Übervorteilung antreten konnten. Aufstände der Knappschaften 1498 in Schneeberg und 1525 in Joachimsthal waren die Folge erheblicher Mängel im sozialen Umfeld der Bergleute zur Zeit Agricolas. Aus dem Jahre 1450 sind aus dem Erzgebirge die ersten regelmäßigen Zahlungen von Knappen in die eigens dafür geschaffene Büchsenkasse bekannt. Der wöchentlich entrichtete "Büchsenpfennig" diente anfangs der Bezahlung des Priesters, bevor er allmählich zur finanziellen Unterstützung der im Bergbau Verunglückten und Kranken genutzt wurde.

Am Ende des 15. Jahrhunderts hatte sich endgültig der Wandel des Büchsenpfennigs von der kirchlichen zur sozialen Nutzung vollzogen. Der Verwendungszweck der Büchsenkasse reichte bald über die Unterstützung Notleidender hinaus und schloss, wie die Bruderschaftsverordnung der Freiberger Knappschaft von 1553 belegt, die Vergabe von Darlehn, auch für den Hausbau, und die Besorgung der Begräbnisse ihrer Mitglieder ein.

Untrennbar mit dem Bergbau und der Knappschaft verbunden sind die bergmännischen Traditionen. Die Bergparade ist heute noch das bekannteste Beispiel. Seit dem 16. Jahrhundert führten die Berg- und Hüttenleute nachweislich in ihrer Berufs und Paradekleidung eigenständige Paraden durch, die die Landesherren zunehmend zur Umrahmung fürstlicher Feste nutzten. Der "freie" Bergmann wurde zur Repräsentation verpflichtet. Sämtliche zur Parade nötigen Gegenstände mussten von jedem Bergmann selbst angeschafft werden, wodurch die ohnehin schmale Kasse der Bergmannsfamilien zusätzlich belastet wurde.

Vor dem sozialen Hintergrund des Niedergangs des Erzbergbaus begann sich unter den Bergleuten die erzgebirgische Tradition des Schnitzens und Klöppelns herauszubilden. Vor allem Frauen und invalide Bergleute konnten auf diesem Wege etwas zum Lebensunterhalt der Familie beitragen. Mit der einsetzenden Industrialisierung bestand ein riesiger Bedarf an Kohle. Der Steinkohlebergbau, der bis dahin hauptsächlich in Form einfacher Gräbereien betrieben worden war, erhielt einen enormen Aufschwung und führte zur Herausbildung von Industriegebieten. Wie einst im Silberbergbau entwickelten sich auch in der Steinkohle zügig Knappschaftsvereine.

Auch der Uniformzwang und die Bergparaden wurden in den Steinkohlebergbau eingeführt. Bereits 1821 nahm der spätere Baron von Burgk die 1816 von den Werksangehörigen gegründete Krankenkasse zum Anlass, von allen Betriebsangehörigen den Zwangsbeitritt in seinen Knappschaftsverein zu verlangen.

Der Steinkohlebergbau Sachsen und seine Knappschaften bildeten die Gelenkstelle zur Wirtschafts und Sozialgeschichte des Ruhrbergbaus im 18. und 19. Jahrhundert. Waren es am Ende des 18. Jahrhunderts nur Kleinzechen, so entwickelte sich im Zuge des Fortschritts der Industriellen Revolution der Ruhrbergbau in der Mitte des 19. Jahrhunderts zur großen Industrie.

Mit der zunehmenden Industrialisierung und wirtschaftlichen Liberalisierung änderte sich das Verhältnis des Staates zur Knappschaft. Die Staatskontrolle (Direktionsprinzip) über die Knappschaften wurde schrittweise wieder zurückgedrängt. Das preußische Gesetz von 1854, die Vereinigung der Berg-, Hütten,- Salinen- und Aufbereitungsarbeiter betreffend, war das erste moderne Knappschaftsgesetz in Richtung einer knappschaftlichen Selbstverwaltung.

Am Ende des 19. Jahrhunderts bestanden im Deutschen Reich zirka 160 Knappschaftsvereine.

Vielen kleinen Knappschaftsvereinen war es unmöglich, die im Statut vorgesehenen Leistungen für ihre Mitglieder aus eigener Kasse sicherzustellen. Daher ging man dazu über, Knappschaftsvereine einzelner Bereiche in Verbände zusammenzufassen. Die Gründung des Allgemeinen Deutschen Knappschaftsverbandes im Jahre 1882 trug dazu bei, dass die Knappschaftsvereine bei der Einrichtung der Sozialversicherung des Deutschen Reiches in den 80er und 90er Jahren des 19. Jahrhunderts ihre Selbständigkeit und ihre Eigenarten behalten konnten. Dennoch brachte erst das Reichsknappschaftsgesetz am 23. Juni 1923 den endgültigen Zusammenschluss aller Vereine zum Reichsknappschaftsverein, als Träger der Kranken- und Rentenversicherung, der gleiche Leistungen und Beiträge für alle Knappschaftsversicherten garantierte. Am Grundsatz der Selbstverwaltung wurde festgehalten. Die Machtergreifung der Nationalsozialisten führte zur Aufhebung des demokratischen Organisationsprinzips der Reichsknappschaft.

Entsprechend der Entwicklung der politischen Geographie kam es nach dem Zweiten Weltkrieg zu unterschiedlichen Entwicklungen. In der Bundesrepublik wurde an die langen Traditionen deutscher Knappschaftsgeschichte angeknüpft. Die Bundesknappschaft, per Gesetz vom 28. Juli 1969 geschaffen, wurde zum bundesweiten Träger der Knappschaftsversicherung und brachte damit die angestrebte Einheit des Knappschaftswesens.

Die Aufgaben der Sozialversicherung in der ehemaligen DDR wurden durch den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) wahrgenommen. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands übernahm die Bundesknappschaft am 1. Januar 1991 als Sozialversicherungsträger auch in den neuen Bundesländern die knappschaftliche Renten und Krankenversicherung.

Damit ist die Knappschaft auch geographisch an ihre Ursprünge, in das Erzgebirge, zurückgekehrt.

750 Jahre Knappschaft - Soziale Verantwortung zu jeder Zeit.


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